Ab dem 1. Juli 2021 verpflichtet die Europäische Union Marktplätze wie Delcampe, die Einfuhrumsatzsteuer für Waren zu erheben, die von gewerblichen Verkäufern außerhalb der EU an europäische Privatpersonen verkauft werden, wenn der Warenwert 150 Euro nicht übersteigt. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die Mehrwertsteuer auf diese Transaktionen korrekt an den Mitgliedstaat gezahlt wird, in dem die Lieferung stattfindet, gemäß der geltenden Besteuerungsregeln in diesem EU-Mitgliedstaat.

In der Praxis bedeutet dies, dass Delcampe die Mehrwertsteuer auf Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro, die von außerhalb der Europäischen Union ansässigen gewerblichen Verkäufern an europäische Privatpersonen eingeführt werden, einzieht und abführt.

Der von Delcampe veranschlagte Mehrwertsteuersatz entspricht dem im Land des Käufers geltenden Satz. Ferner sind auch Bearbeitungsgebühren einzuplanen. Diese Beträge werden auf der Artikelseite und beim Abschluss des Kaufes deutlich angezeigt. Delcampe bietet seinen Käufern die Möglichkeit, die Einfuhrgebühren über Mangopay entweder direkt an Delcampe zu zahlen oder selbst an den Zoll zu entrichten, um von einem eventuell ermäßigten MwSt.-Satz zu profitieren (wie in Richtlinie 2017/2455 festgelegt).

Für den Fall, dass der Käufer sich entscheidet, die Einfuhrkosten über Delcampe zu bezahlen, ist der Verkäufer verpflichtet, anzugeben, dass die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt ist, indem er der Zollabfertigungsstelle die Einfuhrumsatzsteuernummer übermittelt (in den meisten Ländern ist diese Nummer auf einem speziellen Formular anzugeben, das auf das Paket oder den Umschlag geklebt wird und bei der Post- oder Transportorganisation erhältlich ist).

Wenn der Verkäufer es versäumt, die Einfuhrumsatzsteuernummer auf der Zollerklärung anzugeben, kann sein Käufer den Gegenstand ablehnen und zurückgeben, um nicht ein zweites Mal Einfuhrumsatzsteuern zahlen zu müssen. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den gesamten gezahlten Betrag einschließlich der Versandkosten zu erstatten. 
Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Gesetzgebung bezüglich der Umsatzsteuer auf importierte Waren zur Sperrung des Verkäuferkontos führen, im Wiederholungsfall sogar zu einer endgültigen Schließung.

Falls der Käufer beschließt, die Einfuhrkosten bei Erhalt der Ware zu zahlen, bitten wir diesen, sich bei Fragen an die Zollstellen oder das Mehrwertsteueramt seines Landes zu wenden.

Ein Beispiel:

Ein französischer Käufer kauft bei einem amerikanischen gewerblichen Verkäufer eine Briefmarke im Wert von 80 Euro. In Anbetracht der in Frankreich geltenden MwSt. von 20 %, hier die Kosten, die der Käufer für den Kauf dieser Briefmarke entrichten muss:

Einfuhrgebühren 16 Euro
Bearbeitungsgebühren 4 Euro (5% des Betrags)
Zu zahlender Gesamtbetrag (zuzüglich eventueller Lieferkosten) 100 Euro

 

Achtung: Für Käufe über 150 Euro gelten die üblichen Verfahren zur Einfuhrerklärung. Neben der MwSt.-Erklärung unterliegen bestimmte Waren unter Umständen auch Zollgebühren (je nach Art und Ursprungsland der Ware).

Tipp: Um zu überprüfen, ob Ihr Käufer die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat, ziehen Sie bitte folgenden Artikel zu Rate: Ich bin gewerblicher Anbieter ausserhalb der EU wie kann ich ermitteln, ob mein EU-Käufer die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat?